Arbeitsrecht Drucken

Das komplexe Rechtsgebiet des Arbeitsrecht bringt nicht selten, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, ein erhöhtes Maß an Beratungsbedarf mit sich. Dieser Beratungsbedarf kann bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrags vorliegen, oder aber auch bei der Durchführung des Arbeitsverhältnisses bzw. seiner Beendigung entstehen.

Ich berate Sie dabei gern bei der Begründung, Änderung und Aufhebung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, ebenso in Angelegenheiten des Kündigungsschutzes. Dabei vertrete ich sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite.