Betreuungsrecht |
Für Viele ist unklar, welche rechtliche Bedeutung einer gesetzlichen Betreuung zukommt und wie weit der Aufgabenkreis eines gesetzlichen Betreuers reicht. Die Betreuung entspricht von ihrer Bedeutung und von ihren Wirkungen her einer Vollmacht, die jedoch nicht vom Betroffenen selbst, sondern durch Richterspruch erteilt wird. Die gesetzliche Kernaufgabe des Betreuers ist deshalb die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen. Soweit zur Erfüllung dieser Kernaufgabe auch eine persönliche Betreuung des Betroffenen erforderlich ist, ist auch diese vom Auftrag des Betreuers umfasst. |