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Strafrecht PDF Drucken E-Mail

Da gerade im Strafrecht eine frühestmögliche Beauftragung eines Rechtsanwalts unerlässlich ist, sollte die Beauftragung bereits im Stadium des Vorverfahrens (polizeiliche Vernehmung) erfolgen, um eine effektive und gut vorbereitete Strafverteidigung durchführen zu können. Der Strafverteidiger hat dabei dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahrensrechte des Mandanten gewahrt, als auch die sonstigen verfahrensrechtlichen Normen peinlichst genau beachtet werden. Denn nur so kann ein faires, rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet, und eine zutreffende Urteilsgrundlage geschaffen werden.


Dasselbe gilt auch für die Verteidigung im Jugendstrafverfahren. Der im Jugendstrafrecht vorherrschende Erziehungsgedanke verleitet oft dazu, die Fesseln der beschuldigtenschützenden Formen des Strafprozesses abzuwerfen. Dem muss der Strafverteidiger zu Gunsten des jugendlichen Mandanten entgegentreten.